Diese Tipps solltest du beachten, wenn du dein Haus vermieten willst

Sabrina Werner Sabrina Werner
Wohnhaus G, Architekturbüro zwo P Architekturbüro zwo P Terrace house
Loading admin actions …

Nicht nur eine Wohnung, auch ein Haus kann man vermieten, wenn man sich nicht für einen Verkauf entscheiden möchte. Eine Vermietung sollte man allerdings ebenso gut wie einen Verkauf planen und sich im Vorfeld über Vor- und Nachteile informieren sowie genau auf die Wahl des passenden Mieters und die Gestaltung des Mietvertrages achten.

Vermieten oder verkaufen?

Wer ein Haus -  sei es ein Einfamilienhaus oder ein Reihenhaus—, vermieten möchte, sollte das Für und Wider auch dann genau unter die Lupe nehmen, wenn er emotional am Haus hängt und es deshalb nicht verkaufen möchte. Generell ist der Gewinn, den man mit den Mieteinnahmen erzielt, geringer als bei der Vermietung einer Wohnung. Gleichwohl erhält man auch bei der Vermietung eines Hauses regelmäßige Einnahmen. Dabei sollte man beachten, dass ausreichend Kapital für die Instandhaltung des Hauses beiseite gelegt wird. Besonders sinnvoll ist es, ein Haus zu vermieten, wenn man es später selbst wieder nutzen möchte. Wenn dies der Fall ist, ist es wichtig, den Mietvertrag zu befristen. Da hierbei rechtliche einiges beachtet werden muss, lässt man den Mietvertrag in diesem Fall am besten vom fachkundigen Rechtsanwalt aufsetzen und informiert sich genau, was man beachten muss, wenn man selbst (oder ein Familienmitglied) das Haus wieder nutzen möchte.

Den Mietvertrag gestalten

Wer ein Haus vermieten möchte, sollte dabei einen ebenso hieb- und stichfesten Mietvertrag vorlegen können, wie bei einer Wohnungsvermietung. Dazu gehört die genaue Angabe der Wohnfläche sowie der anfallenden Nebenkosten. Die wichtigsten Nebenkosten, wie Strom und Wasser, sollten vom Mieter übernommen werden und vertraglich direkt mit den Anbietern vereinbart werden. Neben diesen Nebenkosten entstehen Betriebskosten, deren Zahlung im Mietvertrag festgelegt sein sollte. Dazu zählt beispielsweise die Grundsteuer, aber auch die Kosten für die Wasserversorgung, die Entwässerung, die Straßenreinigung und die Müllbeseitigung können auf den Mieter umgelegt werden.

Garten- und Grundstückspflege regeln

Anders als bei der Wohnung, gehören zum vermieteten Haus oft auch Garten und Grundstück dazu. Ob der Mieter die Pflege des Gartens übernimmt, sollte unbedingt im Mietvertrag geregelt sein. Ist dies nicht genau festgelegt, muss die Gartenpflege auch nicht vom Mieter übernommen werden. Wer die Pflege des Gartens von einem Fachbetrieb übernehmen lassen möchte, sollte dies auch im Mietvertrag festhalten und hierin regeln, ob die Kosten hierfür auf den Mieter umgelegt werden.

Räum- und Kehrpflichten beachten

Während sich die Hausverwaltung bei Mietwohnungen häufig um das Kehren und Räumen kümmert, sollte die Räum- und Kehrpflicht auch bei der Vermietung eines Hauses genau im Mietvertrag vereinbart werden. Einerseits haben viele Gemeinden eine Kehrpflicht. Hierbei müssen Straße und Gehweg, führen sie am Grundstück vorbei, vom Eigentümer sauber gehalten werden. Ist dies nicht per Mietvertrag Aufgabe des Mieters, steht der Hauseigentümer weiter in der Pflicht. Die Räumpflicht bezieht sich dagegen nicht nur auf die Sauberkeit, sondern betrifft auch die Verkehrssicherheit, denn sie bezieht die Beseitigung von Schnee und Eis mit ein. Daher sollte man, soll das Räumen vom Mieter übernommen werden, nicht nur die allgemeine Pflicht in den Mietvertrag aufnehmen, sondern auch die genauen Zeiten festlegen, zu denen die Wege geräumt werden müssen. Hierbei kann man auch die Streupflichten genauer definieren. Wer für die Vermietung den Service eines Immobilienmaklers nutzt, kann sich von diesem auch hinsichtlich eines rechtssicheren Mietvertrages beraten lassen.

Need help with your home project?
Get in touch!

Highlights from our magazine